1. Allgemeines
(1) Die SPD Bergstraße bietet die Möglichkeit, zweckgebunden für die Kosten für Standorte und Motive von Werbeflächen zu spenden. Das gilt für Plakate im Bundestagswahlkampf 2021, die die SPD Bergstraße zur Verfügung stellt.
(2) Das Motiv des Plakates wird vom Spender aus den möglichen Plakatmotiven ausgewählt. Die Kosten für die Plakatproduktion und den Plakatversand trägt der oder die Spenderin. Aus taktischen oder rechtlichen Gründen kann es notwendig werden, dass das Plakatmotiv neu festgelegt oder gestaltet werden muss.
(3) Die Spenderin / der Spender kann einen favorisierten Standort vorschlagen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf den ausgewählten Plakatstandort. Je nach freien Restflächen kann es sein, dass nahegelegene Standorte auch in anderen Kommunen festgelegt werden.
(4) Die SPD Bergstraße behält sich vor, Spenden abzulehnen, falls die Rechte Dritter verletzt oder gegen Gesetze verstoßen würde oder aus sonstigen Gründen. Die Spenderin/der Spender wird in diesem Fall per E-Mail von der SPD Bergstraße benachrichtigt.
2. Inhalt der Plakate
Für den Inhalt der Plakate (gesamtes Layout, Texte, Bilder, etc.) ist allein Sven Wingerter als Bundestagsdirektkandidat für die SPD Bergstraße verantwortlich.
3. Einzug der Spende
Die Gesamthöhe der Spende mit der Festlegung der gewünschten Plakatfläche(n) wird überwiesen oder in einem Formular angegeben. Die Spenderin/der Spender erklärt sich mit Angabe der Spendenhöhe sowie durch Angabe der persönlichen Adressdaten und der Bankverbindung damit einverstanden, dass die Spende durch die SPD Bergstraße vom entsprechenden Konto eingezogen wird.
4. Spendenquittung
Die SPD Bergstraße stellt allen Spenderinnen und Spendern eine Quittung aus, die sie per Post zugesendet bekommen.