Ab sofort: Briefwahl zur Kommunalwahl möglich

Keine Zeit am 6. März oder einfach in Ruhe zuhause wählen? Briefwahl beantragen!


Am 6. März von 8 bis 18 Uhr ist der "eigentliche" Termin der Kommunalwahl. Doch bereits jetzt können Sie Ihre Wahl direkt bei Ihnen zuhause oder im Rathaus durchführen, wenn Sie Briefwahl beantragen. Dies bietet sich auf jeden Fall an, wenn Sie verreist sind oder aus gesundheitlichen Gründen an der Wahl sonst nicht teilnehmen könnten.

 

Meine Empfehlung

Nutzen Sie die Möglichkeit der Briefwahl auch angesichts des komplizierten Wahlrechts, um in aller Ruhe wählen zu können. Alleine für die Kreistagswahl haben Sie 71 Stimmen, die Sie auf unterschiedliche Listen verteilen oder mit bis zu drei Stimmen auf unterschiedliche Kandidaten häufen können. Dazu kommen weitere Stimmen für Ihre Gemeindevertretung (z.B. 37 Stimmen in Wald-Michelbach) bzw. Ihre Stadtverordnetenversammlung und Ihren Ortsbeirat.

 

Briefwahl beantragen

Dazu können Sie das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ausfüllen und abschicken. Sollte Ihnen diese nicht bis 15. Februar 2016 zugeschickt werden, sollten Sie bei Ihrem Wahlamt nachfragen. Haben Sie die Wahlbenachrichtigung noch nicht oder nicht mehr zur Hand, können Sie die Briefwahl einfach formlos beantragen, z. B. per Fax, E-Mail (Name, Anschrift und Geburtsdatum angeben) oder persönlich mit Personalausweis im Wahlamt. Die Adresse bzw. Faxnummer Ihres Wahlamtes können Sie bei Ihrer Gemeinde erfragen. Die Kontaktdaten für die Überwald-Gemeinden und Gorxheimertalen finden Sie ganz unten am Ende dieses Beitrags.


Rechtzeitig abschicken

Von größter Wichtigkeit ist es, dass Sie den Wahlbrief mit den Stimmzetteln rechtzeitig zur Post bringen oder gleich bei Ihrem Wahlamt abgeben. Stimmzettel, die nach dem 6. März, 18.00 Uhr, beim Wahlamt eingehen, werden nicht gezählt. Wenn Sie den Wahlbrief mit den Stimmzetteln per Post einsenden, sollten Sie deshalb die Wahlunterlagen spätestens am Mittwoch, den 2. März, abschicken, aus dem Ausland entsprechend früher. Sollten Sie plötzlich erkranken, können die Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag, bis spätestens 15.00 Uhr, durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person beantragt und abgegeben werden.


Vorher im Wahlamt wählen

Wer den Antrag ab dem 25. Januar 2016 persönlich im Wahlamt stellt, kann dort auch gleich wählen. Eine Wahlkabine steht bereit.

 

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Natürlich freue ich mich, wenn Sie mich gezielt stärken und mir drei Stimmen unabhängig vom Listenkreuz geben!

 

 

Sie finden mich auf den SPD-Listen bei der Wahl zum Kreistag Bergstraße auf Platz 24, bei der Wahl zur Gemeindevertretung Wald-Michelbach auf Platz 7 und bei der Wahl zum Ortsbeirat Aschbach auf Platz 4.

 

Vielen Dank!

 


 

Wahlämter der Gemeinden

 

Gemeindeverwaltung Wald-Michelbach
In der Gass 17
69483 Wald-Michelbach
Telefon: 06207 - 947-0
Telefax: 06207 - 947-170

E-Mail: rathaus@gemeinde-wald-michelbach.de

 

Gemeindeverwaltung Abtsteinach
Kirchstraße 2
69518 Abtsteinach
Telefon: 06207 - 9407-0
Telefax: 06207 - 9407-30
E-Mail: gemeinde@abtsteinach.de

 

Gemeindeverwaltung Grasellenbach
Schulstraße 1
64689 Grasellenbach

Telefon: 06253 - 9494-0

Telefax: 06253 - 9494-99

E-Mail: sekretariat@gemeinde-grasellenbach.de

 

Gemeindeverwaltung Gorxheimertal

Siedlungsstraße 35
69517 Gorxheimertal
Telefon: 06201 - 2949-0
Telefax: 06201 - 2949-29
E-Mail: rathaus@gorxheimertal.de